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Reklamation

Haftung des Verkäufers für Mängel, gesetzliche Gewährleistung und Erhebung einer Reklamation durch den Käufer

1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Waren bei der Übernahme durch den Käufer keine Mängel aufweisen und dass die Waren zum Zeitpunkt der Übernahme die vereinbarten Eigenschaften erfüllen. Wurden die Eigenschaften von Waren nicht vereinbart, ist der Verkäufer damit einverstanden, dass die Waren die Eigenschaften aufweisen, die in ihrer Beschreibung angegeben oder die nach Art und Verwendungszweck von Waren vernünftigerweise zu erwarten sind, und zwar in der entsprechenden Menge, dem entsprechenden Umfang oder Gewicht, und die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, soweit nicht etwas anderes festgelegt wurde.
2. Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen festgelegt. Der Verkäufer haftet in vollem Umfang für die Sachmängel, die die Waren aufweisen oder zumindest zum Zeitpunkt der Übergabe aufgewiesen haben, sowie für Mängel des rechtmäßigen Eigentums (Eigentumsrechts).
3. Die Produktbeschreibungen und Abbildungen im E-Shop haben einen rein informativen Charakter und stellen daher keine verbindlichen Gewährleistungs- oder Qualitätsanspruche dar.
4. Die Rechte aus einer mangelhaften Leistung gelten nicht für die gewöhnliche Abnutzung von Waren, einen ungeeigneten Umgang, Witterungseinflüsse, eine nicht fachgerechte Nutzung, eine vorsätzliche Beschädigung oder Mängel, die dem Käufer im Vertrag oder auf eine andere geeignete Weise schriftlich bekannt gegeben wurden oder die dem Käufer vor Übernahme von Waren bekannt waren.
Unterschiede bei der gewöhnlichen Farbe oder der Struktur von natürlichen Materialien (z. B. Holz), Materialien aus Kunststoff oder von lackierten Oberflächen sind keine Mängel an der Ware.
Bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden (im E-Shop in der Regel als „zweite Qualität“ bezeichnet), haftet der Verkäufer nicht für diejenigen Mängel der Ware, aufgrund der die Ware zu einem niedrigeren Preis angeboten wurde, und für Mängel, die dem normalen Verschleiß zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer entsprechen.
5. Falls der Käufer einen Mangel festgestellt hat, dann ist er dazu verpflichtet, den Mangel dem Verkäufer per E-Mail (Muster-Reklamationsformulars) an die E-Mail-Adresse bavixo@bavixo.de oder schriftlich per Post an die Adresse FONETIP s.r.o., K Ochozi 663, 593 01 Bystřice nad Pernštejnem ,Tschechische Republik zu melden. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Nachweis vorzulegen, dass er die Waren beim Verkäufer gekauft hat; dies kann insbesondere durch die Vorlage einer Gleichschrift oder einer Kopie der Rechnung erfolgen. Diese wird zusammen mit der schriftlichen Reklamation gesendet.
6. Nachdem der Käufer die Warenmängel gemäß dem vorigen Absatz gemeldet hat, stellt der Verkäufer ein Reklamationsprotokoll aus, in dem er dem Käufer schriftlich den Zeitpunkt der Geltendmachung seines Rechts bestätigt und den Käufer über die Reparatur und die Dauer der Reklamation informiert. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, das Reklamationsprotokoll elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse zu senden, die der Käufer bei der Bestellung angegeben hat, falls nicht anders vom Käufer bei der Reklamation gewünscht.
7. Meldet der Käufer die Warenmängel und erweist sich die Reklamation als berechtigt, werden die Kosten für den Versand von reklamierten Waren vom Verkäufer getragen. Wählt der Käufer jedoch nicht die günstigste Versandart, dann erstattet der Verkäufer dem Käufer die Kosten für den Versand von reklamierten Waren nur in der Höhe, die der günstigsten Versandart entspricht. Liegt kein tatsächlicher Mangel vor, gehen die gesamten Kosten für den Versand von den reklamierten Waren zu Lasten des Käufers.
8. Hält der Käufer diese Bedingung bei Waren, die eine fachgerechte Montage erfordern, nicht ein, ist die spätere Reklamation von Mängeln, die auf eine unsachgemäße Montage zurückzuführen sind, ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an der Ware, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Installation durch den Käufer zurückzuführen sind.
9. Ein Mangel, der durch nicht fachmännische Pflege oder sonstige nicht fachmännische Inbetriebnahme der Ware durch den Käufer verursacht wurde, gilt nur dann als Mangel der Ware, wenn der Mangel durch fehlerhafte Anweisungen in der Montage – oder Inbetriebnahmeanleitung verursacht wurde.
10. VERBRAUCHER: Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Käufers (Verbrauchers) beträgt vierundzwanzig (24) Monate, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer (Verbraucher) vereinbaren für einzelne Produkte eine längere Frist, und im Falle der Sachmängel beginnt sie mit dem tatsächlichen Empfang der Waren seitens des Käufers. Für Mängel des rechtmäßigen Eigentums (Eigentumsrechts) ist der Tag maßgebend, an dem der Käufer (Verbraucher) die Mängel feststellt.
11. VERBRAUCHER: Die Waren gelten als mangelhaft zum Zeitpunkt der Übernahme, sofern der Käufer ein Verbraucher ist und der Mangel innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Übernahme zum Vorschein kommt. Je nach Typ und Schwere des Mangels kann der Käufer entscheiden, ob es zur Reparatur (Nachbesserung) des Mangels oder zur Beseitigung (zum Austausch) der betroffenen Waren kommen soll. Ein Rücktritt vom Vertrag (oder eine Preisminderung) ist nur im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen möglich, insbesondere dann, wenn der Anspruch des Käufers nicht in einer angemessen Frist erhoben wird oder wenn keine Nachbesserung oder kein Austausch möglich sind.
12. VERBRAUCHER: Ist der Käufer ein Verbraucher, muss eine Reklamation (einschließlich der Mängelbeseitigung) spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum, an dem die Reklamation erhoben wurde, erledigt werden, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer (Verbraucher) vereinbaren eine längere Frist oder eine gesetzliche Regelung bestimmt etwas anderes.
13. UNTERNEHMER: Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Käufers (Unternehmers) beträgt zwölf (12) Monate und im Falle der Sachmängel beginnt sie mit dem tatsächlichen Empfang von Waren seitens des Käufers. Für Mängel des rechtmäßigen Eigentums (Eigentumsrechts) ist der Tag maßgebend, an dem der Käufer (Unternehmer) die Mängel feststellt.

Umgang mit Reklamationen

Beanstandungen, die die Beseitigung von Mängeln einschließen, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beanstandung, erledigt werden, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren eine längere Frist. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer die gleichen Rechte zu, als ob es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handeln würde.

Die Frist für die Begleichung der Reklamation ist gehemmt, wenn der Verkäufer nicht alle für die Begleichung der Reklamation erforderlichen Unterlagen erhalten hat (Teile der Ware, andere Dokumente usw.). Der Verkäufer ist verpflichtet, so schnell wie möglich ergänzende Unterlagen vom Käufer anzufordern. Die Frist wird von diesem Zeitpunkt an bis zur Übermittlung der angeforderten Unterlagen durch den Käufer gehemmt.

In Fällen, in denen die Ware an den Verkäufer oder eine Servicestelle geschickt werden muss, hat der Käufer im eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass die Ware in geeignetem und ausreichend schützendem Verpackungsmaterial, das den Anforderungen an den Transport zerbrechlicher Güter entspricht, einschließlich aller Zubehörteile, verpackt wird und die Sendung mit den entsprechenden Symbolen gekennzeichnet wird.

Die Servicestelle wird den Käufer auffordern, die reparierte Ware nach ordnungsgemäßer Bearbeitung der Reklamation in Empfang zu nehmen.

Das Recht auf Inanspruchnahme der Garantie erlischt bei unsachgemäßer Montage oder unsachgemäßer Inbetriebnahme der Ware sowie bei unsachgemäßer Behandlung, d.h. insbesondere bei Verwendung der Ware unter Bedingungen, die nicht den in der Dokumentation zur Ware angegebenen Parametern entsprechen.

Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag oder der Gewährung eines Rabatts auf den Kaufpreis wird der entsprechende Betrag dem Käufer durch Überweisung auf ein Bankkonto oder durch Baraushändigung an der Kasse am Sitz des Unternehmens zurückerstattet.

Vorgehen bei einer Reklamation

Der Käufer wendet sich an den Händler oder den autorisierten Kundendienst und beschreibt das Problem. Der Dienst wird Sie umfassend und professionell informieren und Ihnen sagen, ob es sich wirklich um einen Mangel handelt und ob Sie ihn selbst beheben können oder ob Sie ein Beschwerdeverfahren einleiten müssen.

Bei der Einsendung der Waren an den Dienst wird empfohlen, diese beizufügen:

  • eine Kopie des Kaufbelegs oder eines anderen Kaufnachweises,
  • Beschreibung des Mangels und Kontaktangaben des Käufers.

Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware dem Verkäufer in einer Handelspackung an die Adresse:

Fonetip s.r.o. Výrobní 1442, Bystřice nad Pernštejnem, 593 01


Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandeten Waren so zu verpacken oder anderweitig für den Transport bereitzustellen, dass sie nicht beschädigt oder anderweitig entwertet werden können.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die reklamierten Waren, die ihm bei der Lieferung zugesandt werden, anzunehmen.
Handelt es sich bei dem Reklamationsgegenstand um eine Ware, für die auf dem Garantieschein die Kontaktdaten eines ausschließlich autorisierten Garantieservices angegeben sind, kann der Kunde die Reklamation direkt am Standort des Servicecenters geltend machen. Dieses Verfahren kann die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.

Kontakt für Reklamationen:

Fonetip s.r.o. Výrobní 1442, Bystřice nad Pernštejnem, 59301

 

Fonetip s.r.o., K Ochozi 663, 593 01 Bystřice nad Pernštejnem

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